
Elektronischer Medikationsplan
Patienten, die drei oder mehr Arzneimittel verordnet bekommen, haben Anspruch auf einen bundeseinheitlichen Medikationsplan. Mit dem eMP erreicht der Medikationsplan seine nächste Entwicklungsstufe: Künftig kann er auf Wunsch des Patienten nicht mehr in Papierform ausgehändigt, sondern als elektronischer Plan auf der eGK gespeichert werden. Das wird die Aktualisierung eines bereits erstellen Plans erleichtern und die Datenverfügbarkeit, im Gegensatz zur Papierversion, erhöhen. Zudem unterstützt der eMP die Dokumentation einer Medikamentenhistorie.
Beachten Sie die Datenschutzhinweise zum eMP. Zu diesem Zweck gibt es hier zwei Checklisten: