coming 01.08.2021
Die elektronische Patientenakte
"Mit der ePA kann endlich hochsicher und effizient auf Patientendaten zugegriffen werden. Die Wege werden kürzer, Informationen liegen vor, wenn sie gebraucht werden."
Dr. Tino Großmann, Senior Vice President Connectivity
Das zentrale Element der vernetzten Gesundheitsversorgung
Wenn
wir erkranken und einen Arzt aufsuchen, wird der gesamte medizinische
Behandlungsprozess detailliert dokumentiert und archiviert. So kann der
Arzt, Zahnarzt oder das Krankenhaus im Nachgang immer wieder auf die
erhobenen Daten zugreifen. Eine konsolidierte Patientenhistorie als
Basis eines vollständigen Informationsaustausches
zwischen den Behandlern gibt es aber zumeist nicht. Die Folge: Nicht
immer stehen dem jeweils behandelnden Akteur alle notwendigen
Informationen zur Verfügung.
Die elektronische Patientenakte soll diese Informationslücke künftig schließen. In der ePA eines Patienten, die ihm von seiner gesetzlichen Versicherung zur Verfügung gestellt wird, werden die relevanten Dokumente gebündelt und in elektronischer Form hinterlegt. Die Behandler können bei ihrer Behandlung auf diese Informationen zugreifen und weitere Schritte darauf aufbauen.
Die gesetzliche Grundlage
Seit Januar 2021 müssen alle gesetzlichen Krankenkassen ihren Versicherten eine ePA anbieten. So sieht es das 2019 in Kraft getretene Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) vor.
Ab Juli 2021 müssen daneben alle vertragsärztlich tätigen Leistungserbringer in der Lage sein, die ePA zu nutzen und zu befüllen.
Ärzte dürfen nur mit Einwilligung des Patienten auf die ePA zugreifen. Jeder Zugriff wird protokolliert.
So kommt die ePA in die Institution
Seit Start am 1. Januar 2021 bieten die Krankenkassen ihren Versicherten eine App zum Download
an, die den Zugang zu einer elektronischen Akte ermöglicht. Die App
wird kostenlos bereitgestellt und kann auf mobilen Endgeräten, wie zum
Beispiel dem eigenen Smartphone oder Tablet, installiert werden.
Um ab Juli elektronische Patientenakten befüllen zu können, müssen Institutionen an die TI angebunden sein, ihren Konnektor auf die ePA Fachanwendung upgraden und das ePA-Modul ihres Primärsystemherstellers freischalten.
Um ab Juli elektronische Patientenakten befüllen zu können, müssen Institutionen an die TI angebunden sein, ihren Konnektor auf die ePA Fachanwendung upgraden und das ePA-Modul ihres Primärsystemherstellers freischalten.
Das „hih – health innovation hub“ des Bundesministeriums für Gesundheit
hat in einem Video Informationen rund um die ePA zusammengefasst: